- Lichtbraten
- ∙Lịcht|bra|ten, der [eigtl. = Braten, der zu Beginn der Zeit, in der bei Licht gearbeitet werden muss, gereicht wird]: Braten, der den Gesellen eines Handwerksmeisters zu Winteranfang gereicht wird: Nun hatten sie einsmal ein Schweinchen gemetzelt, das zweite, seitdem man den L. hatte (Mörike, Hutzelmännlein 160).
Universal-Lexikon. 2012.